In der forensischen Schriftvergleichung ist die Frage, ob sich ein Zusammenhang zwischen Handschrift und Charakter nachweisen lässt, irrelevant. --- Sondern es wird nach übereinstimmenden oder abweichenden Schriftmerkmalen gesucht, die beweiskräftig für Echtheit oder Fälschung der fraglichen Handschrift sprechen oder die den Urheber der anonymen Schrift identifizieren bzw. eine bestimmte Person als Urheber ausschließen. --- Um den Beweiswert übereinstimmender oder unterschiedlicher Merkmale beurteilen zu können, sind zahlreiche Aspekte wichtig wie die Individualität der Schriftmerkmale, Schriftentwicklung und Anknüpfungstatsachen. --- Schriftmerkmale können sich unter besonderen situativen Bedingungen ändern. Der Schriftsachverständige benötigt deshalb quantitativ und qualitativ ergiebige Vergleichsschriften sowie Informationen über die vermutlichen Entstehungsbedingungen eines fraglichen Schriftstückes.
Die physikalisch-technische Untersuchung klärt, ob neben den mit bloßem Auge erkennbaren Schriftspuren noch weitere Indikatoren zu belegen sind, die objektive Informationen über besondere Fertigungstechniken oder technische Manipulationen liefern können. Wichtigstes optisches Hilfsmittel ist das Stereomikroskop mit diversen Beleuchtungen und Filtern.
Stereomikroskopie mit digitaler Mikroskopkamera ermöglicht:
Systematischer Schriftvergleich in Kombination mit physikalisch-technischer Untersuchung ermöglicht die Echtheit oder Fälschung einer fraglichen Unterschriften zweifelsfrei nachzuweisen. Voraussetzung ist, die strittige Handschrift liegt im Original vor, weist ausreichend graphische Merkmale auf und es liegen hinreichend authentische Vergleichsschriften vor. Die Einmaligkeit der Handschrift wird im Rahmen von Echtheitsprüfungen fragwürdiger Handschriften und Urheberschaftsermittlungen anonymer Handschriften zu einem Sachbeweis mit hohem Stellenwert.
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